Erbengemeinschaft · Haus verkaufen

Haus geerbt — zu mehreren? Wir gehen es gemeinsam an.

Ein geerbtes Haus, mehrere Erben, viele Meinungen — und mittendrin die Erinnerung an einen Menschen. Wenn Ihre Erbengemeinschaft über einen Verkauf nachdenkt, finden Sie hier einen Käufer, der direkt kauft, mit allen Beteiligten auf Augenhöhe spricht und Sie Schritt für Schritt bis zum Notar begleitet — im Raum Reutlingen, Tübingen, Esslingen und Stuttgart.

Kostenlos & unverbindlich — auch wenn noch nicht alle einig sind.

Zur Einordnung

Erbengemeinschaft heißt: gemeinsam entscheiden.

Hinterlässt jemand mehrere Erben, gehört das Haus allen zusammen — als Erbengemeinschaft. Verkauft werden kann es nur gemeinsam: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen und beim Notar mitwirken. Das klingt sperrig, ist aber zugleich eine Chance — denn ein gemeinsamer, freier Verkauf ist in aller Regel der Weg, der den besten Preis erzielt und die Familie zusammenhält.

Die Praxis kennen wir gut: Ein Miterbe wohnt am Ort und kümmert sich, zwei andere wohnen weit weg; einer möchte schnell Klarheit, eine andere braucht noch Zeit; und über den Preis hat jeder eine eigene Vorstellung. Genau hier hilft ein konkretes, offen vorgerechnetes Angebot von außen: Es ersetzt Vermutungen durch eine Zahl, über die alle auf derselben Grundlage sprechen können. Wir kommen dabei nicht, um Partei zu ergreifen, sondern um eine Situation wieder in Bewegung zu bringen.

Wichtig und ehrlich: Wir sind Käufer, keine Rechts- oder Steuerberater. Bei Fragen zu Erbschein, Erbanteilen oder Steuern sind Notar und Steuerberater die richtigen Fachleute — wir sagen Ihnen gern, welche Fragen Sie dort am besten mitnehmen. Und wenn ein einzelner Miterbe über den Verkauf seines Anteils nachdenkt: Die möglichen Wege haben wir unter Erbanteil verkaufen nüchtern sortiert.

So arbeiten wir mit Erbengemeinschaften

Alle am Tisch, niemand überfahren.

Ein Ansprechpartner für alle

Jeder Miterbe bekommt dieselben Informationen aus derselben Hand — auf Wunsch sprechen wir mit jedem Beteiligten einzeln, am Telefon, per Video oder am Küchentisch. So entsteht Vertrauen statt Flurfunk.

Eine Zahl, die alle nachvollziehen

Unser Angebot kommt mit offener Rechnung: Lage und Mieten, Zustand und Sanierungsbedarf, Bewirtschaftung. Damit diskutiert die Familie über dieselben Fakten — nicht über Bauchgefühle.

Zeit, bis alle so weit sind

Keine künstlichen Fristen, kein „nur noch diese Woche". Eine Erbengemeinschaft braucht manchmal Monate bis zur gemeinsamen Entscheidung — die bekommen Sie bei uns, ohne dass das Angebot davonläuft.

Behutsam mit dem Haus

Oft ist es das Elternhaus. Wir gehen respektvoll mit dem um, was uns anvertraut wird — mit dem Gebäude, seiner Geschichte und den Menschen, die darin gewohnt haben oder noch wohnen.

Vermietet? Kein Hindernis.

Bestehende Mietverhältnisse gehen nach dem Gesetz auf uns über — die Mieter behalten ihr Zuhause. Die Erbengemeinschaft muss vor dem Verkauf nichts kündigen und nichts regeln.

Begleitung bis zum Schluss

Wir koordinieren den Weg zum Notartermin, damit alle Unterschriften geordnet zusammenkommen — auch mit Vollmachten für weiter entfernt lebende Miterben. Und erst diese Unterschriften machen den Verkauf verbindlich.

Gerade erst geerbt und noch mitten im Sortieren? Melden Sie sich trotzdem — ich nehme Sie an die Hand, und wir schauen uns Ihre Situation in Ruhe gemeinsam an. Wenn ein Verkauf am Ende nicht der richtige Weg ist, habe ich Ihnen trotzdem gern geholfen. Mehr dazu auf der Startseite →

Der Weg

Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe.

Einer meldet sich — das genügt

Es reicht, wenn ein Miterbe den ersten Schritt macht. Sie schildern uns die Lage; alles Weitere stimmen wir gemeinsam ab.

Besichtigung & offenes Angebot

Wir schauen uns das Haus an und erstellen ein Angebot mit vollständiger Rechnung — als gemeinsame Gesprächsgrundlage für die ganze Erbengemeinschaft.

Die Familie entscheidet

In Ruhe, mit allen Beteiligten. Wir beantworten jedem Miterben jede Frage — so oft und so lange, wie es braucht.

Notartermin & Übergabe

Die Beurkundung schützt alle Seiten; die Kaufpreiszahlung läuft über den notariellen Vertrag. Danach übernehmen wir das Haus — und Sie haben die Sache gut und fair geregelt.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns hier oft fragen.

Wir sind uns als Erbengemeinschaft noch nicht einig. Können wir trotzdem anfragen?
Ja, ausdrücklich. Sie brauchen keine fertige Einigung, um mit uns zu sprechen — ein klares, faires Angebot von außen ist oft genau das, was eine festgefahrene Situation wieder in Bewegung bringt. Wir sprechen auf Wunsch mit allen Beteiligten, und die Entscheidung treffen allein Sie.
Einige Miterben wohnen weit weg. Wie funktioniert der Verkauf dann?
Gut planbar: Gespräche laufen per Telefon oder Video, die Besichtigung übernehmen wir vor Ort, und beim Notartermin können sich einzelne Miterben vertreten lassen. Niemand muss mehrfach anreisen, damit der Verkauf geordnet gelingt.
Das Haus ist noch voller Hausrat. Müssen wir vorher räumen?
Nein. Sie nehmen mit, woran Ihr Herz hängt — um den Rest kümmern wir uns nach der Übergabe. Sie müssen nichts entrümpeln, nichts putzen und nichts vorzeigbar machen. Wir bewerten das Haus, nicht den Haushalt.
Wie wird der Verkaufserlös unter den Erben aufgeteilt?
Der Kaufpreis wird über den notariell beurkundeten Kaufvertrag abgewickelt — sicher und transparent für alle Beteiligten. Wie die Erbengemeinschaft den Erlös intern aufteilt, richtet sich nach den Erbanteilen und wird am besten mit dem Notar besprochen; bei rechtlichen oder steuerlichen Detailfragen sind Notar und Steuerberater die richtigen Fachleute.
Was kostet uns Ihre Einschätzung?
Nichts. Einschätzung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich, eine Maklerprovision fällt beim Direktverkauf an uns nicht an. Verbindlich wird der Verkauf erst, wenn alle Beteiligten beim Notar unterschreiben.

Ihre Anfrage

Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.

Ein paar Zeilen genügen. Ich melde mich persönlich — kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Kostenlos & ohne Maklerprovision.

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