Im laufenden Betrieb
Vermietetes Mehrfamilienhaus verkaufen — im laufenden Betrieb, in aller Ruhe.
Die Mieten fließen, die Abläufe sind eingespielt — und genau so darf es bleiben. Ein vermietetes Mehrfamilienhaus verkaufen Sie bei uns im laufenden Betrieb: ein diskreter Termin statt vieler Besichtigungen, eine geordnete Übergabe zum Stichtag. Wir kaufen direkt im eigenen Namen — mit Respekt vor dem, was in Ihrem Haus gut eingespielt ist.
Kostenlos & unverbindlich — keine Maklerprovision.
Ohne Unruhe im Haus
Das Haus arbeitet weiter — auch während des Verkaufs
Ein voll vermietetes Mehrfamilienhaus verkauft man am besten so, dass es im Haus einfach weiterläuft: Die Mieten gehen ein, der Hausmeister kommt wie immer, die Abläufe bleiben eingespielt. Der Verkauf findet neben dem Betrieb statt — nicht mitten in ihm.
Praktisch heißt das vor allem: keine Besichtigungs-Karawane durchs Treppenhaus. Wir besichtigen als ein einzelner, angekündigter Besucher — gern gemeinsam mit Ihnen und anhand Ihrer Unterlagen so vorbereitet, dass dieser eine Besuch in aller Regel genügt. Wer uns im Haus begegnet, sieht einen ruhigen Termin — nicht mehr.
Die rechtliche Grundlage dafür ist verlässlich: Die Mietverhältnisse gehen mit dem Eigentum auf den Käufer über. Wie das im Einzelnen funktioniert — von den Verträgen bis zu den Kautionen —, haben wir unter Vermietetes Haus verkaufen aufgeschrieben. Diese Seite hier widmet sich der Praxis: dem Betrieb, den Zahlen und der Übergabe.
Das zentrale Dokument
Die Mietaufstellung: eine Seite, die den Verkauf trägt
Bei einem voll vermieteten Haus laufen alle Fäden in einem Dokument zusammen: der Mietaufstellung. Sie zeigt auf einen Blick, was das Haus trägt — und sie ist die Grundlage, auf der wir rechnen.
Einheiten & Flächen
Jede Wohnung mit Lage im Haus und Wohnfläche: So wird sichtbar, wie sich der Ertrag auf die Einheiten verteilt — und dass wirklich jede Einheit erfasst ist.
Mieten & Vorauszahlungen
Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung je Einheit, sauber getrennt. Aus den Kaltmieten entsteht die Jahresmiete — die Zahl, mit der ein Ertragskäufer rechnet.
Vertragsdaten
Mietbeginn, letzte Anpassung, Besonderheiten wie Staffel- oder Indexmiete: Diese Angaben zeigen, wie die Mietverhältnisse aufgestellt sind und was in ihnen angelegt ist.
Kautionen
Höhe und Anlageform je Einheit. Diese Liste wird spätestens zur Übergabe gebraucht — sie gehört zu den Angaben, die der Kaufvertrag für den Wechsel festhält.
Wie aus der Mietaufstellung ein Wert wird, lesen Sie in unserer Ertragsrechnung Schritt für Schritt: Was ist mein Mehrfamilienhaus wert? →
Gut zu wissen
Voll vermietet ist ein Verkaufsargument
Wer ein voll vermietetes Mehrfamilienhaus abgibt, verkauft aus einer Position der Stärke. Zwölf Monatsmieten im Jahr, eingespielte Mietverhältnisse, ein Haus, das seine Zahlen selbst belegt: Genau das sucht ein Käufer, der vom Ertrag her denkt — wir eingeschlossen.
Verkäuflich ist Ihr Haus dabei genau so, wie es heute dasteht — es läuft ja. Zwölf von zwölf Monatsmieten sind ein Beleg, den keine Prognose ersetzt, und die Mietaufstellung führt diesen Beleg schwarz auf weiß. Das ist Ihre Verhandlungsposition: Sie übergeben ein arbeitendes Haus, und der Käufer übernimmt es, weil es arbeitet.
Vollvermietung heißt dabei nicht, dass alles glatt sein muss. Auch ein rundum vermietetes Haus trägt seine Geschichte in den Verträgen — und die hat in unserer Rechnung ihren Platz, offen benannt und nachvollziehbar. Warum dafür niemandem gekündigt werden muss und wie die Verträge rechtlich übergehen, steht auf unserer Seite zum vermieteten Haus.
Die allgemeine Verkaufslogik beim Mehrfamilienhaus — wie unser Angebot entsteht und wie der Ablauf aussieht — finden Sie hier: Mehrfamilienhaus verkaufen →
Übergabe-Handwerk
Zum Stichtag geordnet in neue Hände
Der Stichtag im Notarvertrag
Der Kaufvertrag legt fest, ab wann Nutzen und Lasten des Hauses auf den Käufer übergehen. Dieser Stichtag ist der Bezugspunkt, an dem sich alles Weitere ordnet — beurkundet vom Notar, verbindlich für beide Seiten.
Kautionen gehen geordnet über
Zur Übergabe gehört die Kautionsliste: Höhe, Anlageform und Nachweise je Einheit wechseln zum Stichtag in die Hände des Käufers — die Einzelheiten hält der Kaufvertrag fest.
Nebenkosten werden abgegrenzt
Vorauszahlungen und Kosten des laufenden Jahres werden zum Stichtag auseinandergerechnet: bis dahin Ihre Zeit, danach die des Käufers. Die Abrechnung des Übergangsjahres gegenüber den Mietern erstellt in aller Regel der Käufer als neuer Vermieter; wie beide Seiten intern miteinander verrechnen, hält der Notarvertrag fest.
Der Betrieb läuft ohne Bruch weiter
Ab dem Übergang stehen die Mieteingänge dem Käufer zu. Die Mietparteien erhalten in Ruhe die neuen Kontaktdaten und die neue Bankverbindung — sonst ändert sich im Alltag des Hauses nichts.
Häufige Fragen
Was Eigentümer uns hier oft fragen.
Ist voll vermietet besser oder schlechter als teilweiser Leerstand?
Wie werden meine Mieter beim Eigentümerwechsel informiert?
Was passiert mit den Nebenkostenabrechnungen des laufenden Jahres?
Welche Unterlagen zählen bei einem voll vermieteten Haus wirklich?
Muss ich Mietrückstände vor dem Verkauf eintreiben?
Ihre Anfrage
Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.
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